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Bauleitplanung der Stadt DIEMELSTADT - Wirksamwerden der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB
Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt in ihrer Sitzung am 16.12.2022 beschlossene 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Wrexen ist gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Kassel) zur Genehmigung vorgelegt worden. Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 02. Mai 2023 (Az.: RPKS – 21-61 a 1508/1-2023/1) die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung, die zugehörige Begründung mit Umweltbericht, das Verkehrskonzept, der Erläuterungsbericht zu der Linksabbiegespur und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Rathaus der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt, Fachdienst 3.1 Bauen, Umwelt- und Denkmalschutz, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über ihren Inhalt wird während der Dienststunden der Stadtverwaltung auf Verlangen Auskunft gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Diemelstadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Ausschnitt aus der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich westlich des Stadtteils Wrexen und östlich der vorhandenen Bundesautobahn.

Diemelstadt, 05. Mai 2023
Der Magistrat der Stadt Diemelstadt
gez. Elmar Schröder
Bürgermeister