Bauleitplanung der Stadt Diemelstadt, Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbepark Steinmühle“
Öffentliche Auslage gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Übersichtsplan: Lage des Geltungsbereichs, Maßstab 1:25.000 im Original
Geltungsbereich des Bebauungsplans; Maßstab 1:1.000 im Original


Ziel der Bauleitplanung:

Einer der Anlässe für die Planungen der Stadt Diemelstadt sind Erweiterungs- und Entwicklungsabsichten eines südlich der Autobahn liegenden Autohofs. Dieser Autohof ist einer der ältesten Rastplätze an der A 44 und entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Darüber hinaus soll westlich des geplanten Autohofes ein Industriegebiet mit Schwerpunkt Logistik realisiert werden. Die Erschließung der Gebiete erfolgt über eine Straße, die an die Bundesstraße angebunden ist und gegenüber dem dort befindlichen Autobahnanschluss liegt. Östlich und südlich der geplanten Gebiete sind Kompensationsmaßnahmen festgesetzt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbepark Steinmühle“ in der Fassung vom 06.08.2020 wird gem. § 3 Abs.2 BauGB mit Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

16.09.2020 bis einschl. 16.10.2020

im Gemeinschaftshaus Diemelstadt-Rhoden, Landstraße 28, 34474 Diemelstadt zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen können zusätzlich per Mail an folgende Adresse geschickt werden: info@diemelstadt.de


Öffnungszeiten der Verwaltung:
Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 17:30 Uhr


Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sogenannten Corona-Virus, ist die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen im Gemeinschaftshaus Diemelstadt-Rhoden unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften während der Dienststunden möglich. Information und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: thulke@diemelstadt.de oder unter der Rufnummer: 05694 9798-25.

Zusätzlich werden die Unterlagen unter www.diemelstadt.de veröffentlicht. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nur der öffentlich ausgelegte, farbig angelegte Plan seine volle Aussagekraft besitzt, und empfehlen, diese Planfassung einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (Präklusion nach § 4 a (6) BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten ist gem. § 4b BauGB dem Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, Udenhäuser Str. 13, 34393 Grebenstein übertragen worden.


Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbezogene Informationen aus: Regionalplan, Landschaftsrahmenplan, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Internetdatenbanken.

Umweltbezogene Informationen aus dem Umweltbericht: Angaben zu den Schutzgütern Landschaftsbild, Pflanzen und Tiere, geologischer Untergrund, Böden, Wasser, Luft und Klima, biologische Vielfalt, Schutzgebiete, Kultur- und Sachgüter, Artenschutzrechtlicher Beitrag.


Zu den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören darüber hinaus:

Fachgutachten und Pläne als Anlagen der Begründung:

  • „B-Plan Gewerbepark Steinmühle: Verkehrserzeugung und Leistungsfähigkeit – Bericht“ Ingenieurbüro für Stadt- und Mobilitätsplanung, Kassel, Juni 2018
  • Vorentwurf der Gebäude- und Freiflächengestaltung Büro Neumann
  • Geländeschnitte REBO Consult
  • Entwässerungsplan REBO Consult
  • Archäologische Untersuchungen von Herrn Dr. Thilo F. Warneke, Bahnhofstraße 11, 34292 Ahnatal: Abschlussbericht vom 15.03.2020: MR-EV 2020/012, (beauftragt von Diemelstadt, Untersuchung der Befunde im Baufeld) und Abschlussbericht vom 18.03.2020: MR-EV 2019/120, (beauftragt von hessenArchäologie, bauvorgreifende Untersuchung des Zufahrtbereichs)
  • „Ergebnisse der Begehung der Gebäude zum Artenschutz am 22.04.2020“, BfFL-Schmidt, Grebenstein, April 2020
  • Bestandsplan und Eingriffsplan Bereich „Steinmühle“
  • Ausgleichsberechnung nach § 15ff BNatSchG, § 7 HAGBNatSchG und KV


Stellungnahmen zum Vorentwurf:

Amt für Bodenmanagement Korbach, Schreiben vom 19.09.2013 mit Informationen zum Flurbereinigungsverfahren „UF 1312 Diemelstadt-Rhoden – B252“

Westnetz GmbH, Schreiben vom 19.09.2013 mit Informationen zu Ausgleichsflächen

Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 23.09.2013 mit Informationen zur Verlegung von Telekommunikationslinien

Hessen-Forst, Forstamt Diemelstadt, Schreiben vom 16.09.2013 mit Informationen zum Thema Wald

Regierungspräsidium Kassel, Bergaufsicht, Schreiben vom 13.09.2013 mit Informationen zu einem möglichen Bergwerksfeld

Regierungspräsidium Kassel, Regionalplanung, Schreiben vom 18.09.2013 mit Informationen zu Gebietsfestsetzung, Ausschluss großflächiger Einzelhandel, Trassenkorridor Gasfernleitung, Lärm, Licht, Abgase, Nutzung Solarenergie

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Schreiben vom 14.10.2013 mit Informationen zum Bodenschutz

Stadt Marsberg, Schreiben vom 28.10.2013 mit Informationen  zu Beeinträchtigung der Vermarktung von Gewerbeflächen in Marsberg, OT Westheim, Bestand, Baulücken

Protokoll vom Scoping Termin am 24.09.2013 mit Informationen u.a. zu Wasser (Abwasser, Regenwassernutzung), Landwirtschaft, Naturschutz, Dachbegrünung, Eingrünungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen, Straßenanbindung, Erschließungsmaßnahmen.


Diemelstadt, den 04.09.2020

Der Magistrat der Stadt Diemelstadt

gez. Elmar Schröder, Bürgermeister