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HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis |
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 16.372.357 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 17.218.740 EUR |
mit einem Saldo von | -846.383 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis |
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
mit einem Saldo von | 0 EUR |
|
|
mit einem Fehlbedarf von | -846.383 EUR, |
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
439.683 EUR |
|
|
und dem Gesamtbetrag der |
|
|
|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 923.700 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.051.252 EUR |
mit einem Saldo von | -5.127.552 EUR |
|
|
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.000.000 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 791.380 EUR |
mit einem Saldo von | 2.208.620 EUR |
|
|
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von |
-2.479.249 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Angabe der Steuersätze im Rahmen der Haushaltssatzung erfolgt mit nachrichtlicher Bedeutung.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind mit Hebesatzsatzung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2025) für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 245 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 395 v. H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 12. Dezember 2025 beschlossene Stellenplan.
Diemelstadt, den 12.12.2025
Der Magistrat
Siegel gez. Fritz, Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Hiermit erteile ich die Genehmigung nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung
1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von
3.000.000,-- €
(in Worten: Dreimillionen Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,
2. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000,-- €
(in Worten: Zweimillionen Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
Korbach, den 17. Dezember 2025
- 7.1 Az.: 3 m 10 c -
Der Landrat
des Landkreises Waldeck-Frankenberg
als Behörde der Landesverwaltung
Siegel gez. Jürgen van der Horst
Offenlegung des Haushaltsplanes
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt gem. § 97 Abs. 4 HGO in der Zeit vom 05.01.2026 bis einschließlich 13.01.2026 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, Zimmer Fachdienst 1.3, Zimmer 1, 34474 Diemelstadt-Rhoden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Magistrat
gez. Fritz, Bürgermeister

