HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2026


Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

 

im Ergebnishaushalt         

                       

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

16.372.357 EUR   

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

17.218.740 EUR

mit einem Saldo von

-846.383 EUR

           

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

mit einem Fehlbedarf von

-846.383 EUR,

 

im Finanzhaushalt

           

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

439.683 EUR

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

923.700 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.051.252 EUR

mit einem Saldo von

-5.127.552 EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.000.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

791.380 EUR

mit einem Saldo von

2.208.620 EUR

 

 

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

 

-2.479.249 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.

 

                                                                      

                                                                       

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.                                                                                                        

                                                         

§ 5

 

Die Angabe der Steuersätze im Rahmen der Haushaltssatzung erfolgt mit nachrichtlicher Bedeutung.

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind mit Hebesatzsatzung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2025) für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf           245 v. H.

    b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                       320 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf                                                                                           395 v. H.

 

§ 6

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 12. Dezember 2025 beschlossene Stellenplan.

 

 

Diemelstadt, den 12.12.2025

                                                                                      Der Magistrat

 

 Siegel                                                                gez. Fritz, Bürgermeister

 

           

 

 

                                                                          

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:  

 

 

 

 

                                                     Genehmigung

 

Hiermit erteile ich die Genehmigung nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung

 

1.        zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von

 

3.000.000,-- €

(in Worten: Dreimillionen Euro)

 

gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,

 

2.        zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung    vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von

                                                 

2.000.000,-- €

(in Worten: Zweimillionen Euro)

 

gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

 

 

Korbach, den 17. Dezember 2025

- 7.1 Az.: 3 m 10 c -

                                                                                         Der Landrat

                                                                     des Landkreises Waldeck-Frankenberg

                                                                        als Behörde der Landesverwaltung

  Siegel                                                                   gez. Jürgen van der Horst

                                                                                     

 

Offenlegung des Haushaltsplanes

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt gem. § 97 Abs. 4 HGO in der Zeit vom 05.01.2026 bis einschließlich 13.01.2026 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, Zimmer Fachdienst 1.3, Zimmer 1, 34474 Diemelstadt-Rhoden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Der Magistrat

 

gez. Fritz, Bürgermeister