HAUSHALTSSATZUNG des ABWASSERVERBANDES "OBERE ORPE" für das  HAUSHALTSJAHR  2 0 2 5


Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 83, 88), i. V. m. §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 03.03.2025 (GVBl. 2025 Nr. 16), hat die Verbandsversammlung am 26.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 §  1

 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

 im Ergebnishaushalt  

                                       

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

97.235 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

97.235 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

         

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

ausgeglichen,

 

 

im Finanzhaushalt

         

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

                  

1.191 EUR

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

 

1.191 EUR

 

festgesetzt.

§ 2

 Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.                                                                                                          

§ 5

Die Verbandsmitglieder haben jährlich festzusetzende Umlagen zu leisten, soweit

die sonstigen Erträge zur Bestreitung der Verbandsaufwendungen nicht aus-

reichen. Bemessungsgrundlage sind die angeschlossenen Einwohner (Haupt- und Nebenwohnung) nach dem Stand vom 30.06. des Vorjahres.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Ein Stellenplan ist nicht erforderlich.

Diemelstadt, den 27.05.2025                               Der Verbandsvorstand   

                                                                              gez. Fritz, Verbandsvorsteher

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Offenlegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom 02.06.2025 bis einschließlich 11.06.2025 während der Dienststunden im Bürgerbüro der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, Zimmer 1, 34474 Diemelstadt-Rhoden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

                                                                                     Der Verbandsvorstand          

                                                                              gez. Fritz, Verbandsvorsteher