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Jahresabschluss der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2021
1. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Aufgrund des § 113 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt am 25.06.2025 zu dem Jahresabschluss 2021 folgenden Beschluss gefasst:
a) Der dem Schlussbericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Stadt Diemelstadt als Anlagen beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird beschlossen.
b) Der Schlussbericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom 13.05.2025 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Stadt Diemelstadt wird zur Kenntnis genommen.
c) Dem Magistrat wird nach § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
2. Abschlussergebnis
Haushaltsrechnung 2021
Ordentliches Ergebnis | 1.012.390,98 EUR |
Außerordentliches Ergebnis | 59.738,05 EUR |
Jahresergebnis (Überschuss) | 1.072.129,03 EUR |
Bestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres |
1.796.221,14 EUR |
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln | 251.215,68 EUR |
Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres | 2.047.436,82 EUR |
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva zum 31.12.2021 |
57.460.650,84 EUR |
3. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt
in der Zeit vom 30. Juni 2025 bis 08. Juli 2025
im Rathaus der Stadt Diemelstadt, Lange Str. 6, Fachdienst 1.3, Zimmer 1, 34474 Diemelstadt-Rhoden, während der Dienststunden öffentlich aus.
Im Anschluss an die Bekanntmachung wird gemäß § 114 Abs. 2 HGO der Jahresabschluss für ein Jahr im Internet auf www.diemelstadt.de veröffentlicht.
Diemelstadt, den 28. Juni 2025 Der Magistrat der Stadt Diemelstadt
gez. Fritz, Bürgermeister