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Einführung von Saison-Biotonnen
Die im Haushalt und Garten anfallenden Bioabfälle lassen sich durch die alle zwei Wochen stattfindende Abfuhr der Biotonnen bequem entsorgen.
In der Sommersaison fallen jedoch durch die vermehrte Gartenarbeit sowie Rasenschnitt und Laub in erhöhtem Maße Bioabfälle an, so dass das Tonnenvolumen in dieser Zeit oft nicht ausreicht.
Aus diesem Grund bietet das Abfuhrunternehmen Lobbe ab der Saison 2021 Saison-Biotonnen an. Diese Tonnen verbleiben das ganze Jahr bei den Nutzern, werden aber nur in der Zeit vom 01.04. – 30.11. jeden Jahres geleert und natürlich auch nur für diesen Zeitraum berechnet.
Der Tausch auf größere bzw. die Auslieferung zusätzlicher Biotonnen im Frühjahr und der Rücktausch bzw. die Abholung der Tonnen im Herbst fällt dadurch weg und somit auch der damit verbundene hohe Verwaltungs- und Organisationsaufwand sowie die Mehrfahrten und die damit verbundenen höheren Umweltbelastungen.
Gekennzeichnet sind die grünen Saison-Biotonnen durch einen braunen Deckel.
Die Nutzung der Saison-Biotonnen kostet entsprechend den Abfallgebühren der Stadt Diemelstadt für die 120 l-Saison-Biotonne 56,00 €/Jahr und für die 240 l-Saison-Biotonne 96,00 €/Jahr.
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich bitte bei der Stadt Diemelstadt unter der Telefonnummer: 05694/9798-17.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch nochmal darauf hin, dass Grünschnitt nicht in der freien Natur entsorgt werden darf.
Grünschnitt, Gras und Laub gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur oder auf Grünflächen entsorgt werden.
Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden in der Natur angerichtet werden. Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit. Zudem wird aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden so Grün- und Waldflächen mit pflanzlichen Abfällen überhäuft.
Laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Pflanzenabfallverordnung des Landes Hessen müssen Gartenabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. Das Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.