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Hinweis Mehrwertsteuersenkung
Der Bundestag hat im Zuge des aktuellen Konjunkturpakts beschlossen, den im Bereich der Wasserversorgung geltenden ermäßigten Steuersatz für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 7% auf dann 5% zu senken.
Die Stadt Diemelstadt weist darauf hin, dass im Versorgungsgebiet der Stadt Diemelstadt den Wasserabrechnungen für den gesamten Abrechnungszeitraum 2020 zum 31.12.2020 der reduzierte Steuersatz von 5% zugrunde gelegt wird.
Eine Zwischenabrechnung oder Zwischenablesung der Wasserzähler ist daher nicht erforderlich.
Bei sonstigen Rechnungen / Bescheiden (z.B. Standrohrnutzung, Hausanschlusskosten usw.) ist das Datum der Leistungserbringung maßgeblich.