Wildschadensschätzer Wilhelm Bornemann nach 53 Jahren verabschiedet

Verabschiedung nach  53 Jahren

Wilhelm Bornemann konnte nun nach 53 Jahren als Wildschadensschätzer in den wohlverdienten Ruhestand im Rahmen einer Feierstunde verabschiedet werden und es wurden nochmal viele Erlebnisse aus der Zeit erzählt und weitergegeben. Als ehrenamtlicher Wetterbeobachter und phänologischer Sofortmelder hatte er sich als studierter Diplom-Landwirt bereits über viele Jahre für die entsprechenden Dienste eingesetzt, so dass er bereits vor 10 Jahren das Bundesverdienstkreuz am Bande erhalten hatte. Er hat diese Aufgaben gemeinsam mit seiner Frau Gretel gerne wahrgenommen und wenn man beide erzählen hört, merkt man welch große Leidenschaft für die Natur vorliegt. „An Beispielen über Schwalben und Insekten stellt man als interessierter Zuhörer fest, wie wichtig aber auch gefährdet das Gleichgewicht in der Natur sich darstellt.“, sagt Bürgermeister Elmar Schröder, der den zufriedenen und bescheidenen Ehrenamtler mit den besten Wünschen und großem Dank verabschiedete.

Jürgen Hage und Niklas Kranzt vereidigt

Jürgen Hage geht bereits in eine weitere Amtszeit, die bis zum 31.03.2025 läuft und Niklas Krantz wird die Position von Wilhelm Bornemann bis zum 30.06.2026 übernehmen. „Es ist gut, wenn die Aufgabe von mehreren fachkundigen Landwirten wahrgenommen wird, da es ja manchmal zwischen den Berufskollegen Befindlichkeiten gibt. So gibt es zwei verschiedene Schätzer, die aus Neudorf und Wethen doch die jeweilige Distanz zum eigenen Wirkungskreis haben.“, erläutert Jürgen Hage. Beide Wildschadensschätzer wurden für die neue Amtszeit vereidigt und erhielten die offizielle Urkunde vom Bürgermeister.

Schäden nehmen zu

Nach Beobachtung von Wilhelm Bornemann haben die Maisfelder ebenso zugenommen wie die Anzahl der Wildsauen, die Mais bevorzugt fressen. Aber auch Waschbären haben sich stark verbreitet und richten Schäden an, die nicht bezahlt werden, was umso ärgerlicher ist. Betroffene Landwirte müssen sich innerhalb von acht Tagen nach Auftreten des Schadens bei der Gemeinde melden, die dann einen Willdschadenschätzer mit der Prüfung beauftragt. Wilhelm Bornemann freut sich insbesondere, dass die meisten Schäden einfach zwischen den Beteiligten reguliert werden und eine Klageweg meist nicht beschritten werden muss, zumal es bei diesen Entscheidungen ein Urteil und keinen Vergleich geben darf.