1. Änderung Bebauungsplan Nr. 34 "Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Flächen für Bioenergie"


I.  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Flächen für die Bioenergie“ und

II. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Flächen für die Bioenergie“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt hat in der 10. Sitzung der Legislaturperiode 2021 bis 2026 am 20.10.2022 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Flächen für die Bioenergie“ der Stadt Diemelstadt gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss hiermit bekannt gemacht.

 

Ziel der Planung:

Der o.g. Bebauungsplan trat im Jahr 2010 in Kraft. Der Plan wurde zu dem Zweck aufgestellt, die private Initiative zur Errichtung einer Bioenergieanlage zu unterstützen, indem ein geeigneter Standort zur Errichtung der Anlage bestimmt wird. Gleichzeitig wurde eine mit privaten wie öffentlichen Interessen, speziell im Bereich des Umweltschutzes, verträgliche Lösung erarbeitet. Nach Aufstellung des Bebauungsplans wurde eine entsprechende Anlage durch einen privaten Investor errichtet und in Betrieb genommen. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass bestimme Festsetzungen des Bebauungsplans, insbesondere hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme, nicht berücksichtigt werden konnten.

Um den Betrieb weiter aufrecht erhalten zu können und die öffentliche Ordnung zu wahren, soll nun in einem Änderungsverfahren die Fläche des Baugebiets angepasst werden. Zusätzlich soll auf den Freiflächen im Geltungsbereich die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie ermöglicht werden.

 

II. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Flächen für die Bioenergie der Stadt Diemelstadt, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung bzw. dem Umweltbericht, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit vom 31. Oktober 2022 bis einschließlich 21. November 2022 auf der Internetseite der Stadt Diemelstadt www.diemelstadt.de als PDF-Dokumente veröffentlicht und können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich bei der Stadt Diemelstadt, Bauamt, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt oder in elektronischer Form an info@diemelstadt.de vorbringen. Zusätzlich können Anregungen bei der Stadt Diemelstadt nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: melcher@diemelstadt.de oder unter der Rufnummer: +495694 9798-31 zur Niederschrift gebracht werden.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Gemeinschaftshaus Diemelstadt-Rhoden, Landstraße 28, 34474 Diemelstadt, erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 PlanSiG). Information und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: melcher@diemelstadt.de oder unter der Rufnummer: +495694 9798-31. Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr) nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Frau Melcher (Tel.: +495694 9798-31; E-Mail: melcher@diemelstadt.de) möglich. Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sogenannten Corona-Virus, ist die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen im Gemeinschaftshaus Diemelstadt-Rhoden nur unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften möglich.

Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

 

Übersichtsplan zur Einordnung der Lage des räumlichen Geltungsbereiches des o.g. Bauleitplanes, genordet, ohne Maßstab


Der Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich des o.g. Bauleitplanes ist integraler Bestandteil der Bekanntmachung. Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (gestrichelte Linie), genordert, ohne Maßstab


Diemelstadt, den 24.10.2022

Der Magistrat der Stadt Diemelstadt

 

gez. Elmar Schröder

Bürgermeister


Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes finden Sie hier als PDF-Datei (hier klicken).