Amtliche Bekanntmachung der Stadt Diemelstadt
Bauleitplanung der Stadt Diemelstadt


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt hat in der 5. Sitzung der Wahlperiode 2021 bis 2026 am 10.12.2021 die überarbeiteten Vorentwürfe zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „GI Wrexen“ im Stadtteil als Wrexen als Entwurf und die Durchführung des weiteren Verfahrens nach Baugesetzbuch beschlossen.

Die Entwürfe der Bauleitpläne, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht und den umweltbezogenen Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom 04.01.2022 bis einschließlich 07.02.2022 auf der Internetseite der Stadt Diemelstadt www.diemelstadt.de (Amtliche Bekanntmachungen) eingesehen und heruntergeladen werden. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich bei der Stadt Diemelstadt, Bauamt, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt oder in elektronischer Form an info@diemelstadt.de vorbringen. Zusätzlich können Anregungen bei der Stadt Diemelstadt nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: melcher@diemelstadt.de oder unter der Rufnummer: +495694 9798-31 zur Niederschrift gebracht werden.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Gemeinschaftshaus Diemelstadt-Rhoden, Landstraße 28, 34474 Diemelstadt, erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Information und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter:
melcher@diemelstadt.de
oder unter der Rufnummer: +495694 9798-31.Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr) nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Frau Melcher (Tel.: +495694 9798-31; E-Mail: melcher@diemelstadt.de) möglich. Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sogenannten Corona-Virus, ist die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen im Gemeinschaftshaus Diemelstadt-Rhoden nur unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften möglich.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Diemelstadt www.diemelstadt.de (Amtliche Bekanntmachungen) öffentlich bekannt gemacht wird.

Übersichtsplan zur Einordnung der Lage der räumlichen Geltungsbereiche, genordert, ohne Maßstab:









Der räumliche Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Wrexen umfasst die Grundstücke der Gemarkung Wrexen, Flur 18, Flurstück 4, 5, 6/1, 7, 8, 11 und 21/2, sowie Flur 17, Flurstücke 2/2 2/3, 2/6, 2/8, 2/9, 2/12, 2/13, 2/14, 2/15, 2/16, 2/17, 2/18, 3, 4/1, 4/2, 7 und 8 (tlw.) sowie Flur 5, Flurstücke 34/6 (tlw.), 34/7, 35 und 36/7 (tlw.). Der Lageplan ist Bestandteil der Bekanntmachung. Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (gestrichelte Linie), genordert, ohne Maßstab









Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "GI Wrexen" im Stadtteil Wrexen umfasst die Grundstücke der Gemarkung Wrexen, Flur 18 Flurstück 4, 5, 6/1, 7, 8, 11, 12 (tlw.), 13, 15 (tlw.), 16, 17/2, 19/1 (tlw.), 21/1 (tlw.) 21/2, sowie Flur 17, Flurstücke 2/2 2/3, 2/6, 2/8, 2/9, 2/12, 2/13, 2/14, 2/15, 2/16, 2/17, 2/18, 3, 4/1, 4/2, 7, 8 (tlw.), 9 (tlw.) 10, 11, 12, 13, 14/1, 18 (tlw.), 19 (tlw.) und Flur 5, Flurstücke 34/6 (tlw.), 34/7, 35, 36/7 (tlw.) und 48 (tlw.). Der Lageplan ist Bestandteil der Bekanntmachung. Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (gestrichelte Linie), genordert, ohne Maßstab









Angabe der Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen liegen in Form der zusammengefassten Ergebnisse der Umweltprüfung im Teil B der Begründung zu den Entwürfen der Bauleitpläne vor. Im nördlichen Teilbereich des Bebauungsplanes befindet sich ein gesetzlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet.

In der Umweltprüfung wurden die prüfungsrelevanten Aspekte, wie zum Beispiel die Umweltschutzbelange Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete gem. Europäischer Vogelschutzrichtlinie, Boden und Fläche, Altlasten, Wasser, Oberflächengewässer, Fließgewässer, Grundwasserschutz, Luft und Klima, Mensch und seine Gesundheit, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern bzw. Verwertung des anfallenden Oberflächenwassers überprüft. Weitere umweltbezogene Informationen betreffen die Aussagen zur Darstellung der wichtigsten geprüften Alternativen, Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen sowie der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.

Weitere Arten umweltbezogener Informationen liegen in Form folgender umweltbezogener Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Einsichtnahme vor: AVACON Netz GmbH, Deutsche Telekom Technik GmbH, Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement Bad Arolsen, Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Umwelt, Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 21.2 – Regionalplanung, Siedlungswesen und Dezernat 31.3 – Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz und Dezernat 34 – Bergaufsicht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Anregungen bezüglich des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung sowie den im Umweltbericht zusammengefassten Ergebnissen vorgetragen. Diese werden schlagwortartig entsprechend der Anregungen zusammengefasst dargestellt:

Hinweis auf oberirdische Versorgungsleitungen (Strom, 110 kV - Leitung), Hinweis auf unterirdische Telekommunikationslinien, Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Linksabbiegespuren, Errichtung eines Radweges, Verkehrsströme (Besucher, Personal, LKW), Verkehrskonzept mit Benennung von Ein- und Ausfahrten, hydraulische Berechnung zum Brückenbauwerk, Sichtdreiecke, Knotenpunktberechnung, Schleppkurven, Oberflächenentwässerung, keine Zulässigkeit von Pylonen oder Werbeanlagen mit Fernwirkung, Kompensationsmaßnahmen, Hinweis auf schädliche Immissionen (Lärm und Luftverunreinigung) ausgehend von der Landesstraße, Hinweis auf Verkabelungsarbeiten, Hinweis auf Erhaltung und Verbesserung des Biotopverbunds in der Landschaft, zentrale Grünfläche als letzte Biotopverbundstruktur südlich der offenen Feld-Gehölz-Landschaft, Diemelaue, Hinweis auf Traditionsnistplatz der Mehlschwalbe, Annahme des erwartungsgemäßen Entwicklungszustandes der Kompensationsmaßnahmen von 1990, Berücksichtigung von tatsächlichen Nutzungsgrenzen, Ergänzung der Unterlagen um eine kartographische Darstellung der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung‚ Hinweis auf potentielle Reliktpopulation der Groppe in dem Fließgewässer Orpe, Vermeidung von Beeinträchtigungen streng geschützter Vogelarten, Freihaltung der Flächen des Hochwasserschutzgebietes vor einer baulichen Inanspruchnahme, Anpassung der Pflegemaßnahmen bei den Kompensationsmaßnahmen (Intensivgrünland, häufigere Mahd mit Nachweide, zusätzlich Schlitzsaat mit Regiosaatgut), Durchführung von Kontrollmaßnahmen, Hinweis auf theoretisch vorhandene besonders geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG, Vorbehaltsgebiet für Land- und Forstwirtschaft, Vorranggebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz, Hochwasserrückhaltung, Darstellung des Überschwemmungsgebietes im Bebauungsplan, keine bauliche Inanspruchnahme des Hochwasserschutzdammes, keine Ausweisung von Baugebieten in festgesetzten Überschwemmungsgebieten, Hochwasserrisikomanagementplan – Ziel: Schutz von Leben, Gesundheit und Vermeidung erheblicher Sachschäden, Verschlechterungsgebot bei Fließgewässern (Orpe), Reduzierung der Überfahrtsbereiche, Freihaltung von Gewässerrandstreifen (5 Meter), Hinweis auf Bergwerksfeld „Twiste“


Diemelstadt, den 21.12.2021

Der Magistrat der Stadt Diemelstadt

gez. Elmar Schröder