- Bürgerservice
- Leben
- Bauen und Wohnen
- Bildung und Jugend
- Vereine und Verbände
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Stadtteile
- Gesundheitseinrichtungen
- Bürgerbus - Bürger fahren Bürger
- Wirtschaft
- Freizeit
HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis |
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 13.363.587 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 13.334.278 EUR |
mit einem Saldo von | 29.309 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis |
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
mit einem Saldo von | 0 EUR |
|
|
mit einem Überschuss von | 29.309 EUR, |
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
991.775 EUR |
|
|
und dem Gesamtbetrag der |
|
|
|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.290.267 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.776.352 EUR |
mit einem Saldo von | -486.085 EUR |
|
|
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 486.085 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 755.780 EUR |
mit einem Saldo von | -269.695 EUR |
|
|
mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von |
235.995 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 486.085 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 365 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 357 v. H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Diemelstadt, den 11. Dezember 2020
Der Magistrat
Siegel gez. Schröder, Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Hiermit erteile ich die Genehmigung nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung
1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Kredite in Höhe von
486.085,-- €
(in Worten: Vierhundertsechsundachtzigtausendfünfundachtzig Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,
2. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000,-- €
(in Worten: Zweimillionen Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
Korbach, den 15. Dezember 2020
- 7.1 Az.: 3 m 10 c -
Der Landrat
des Landkreises Waldeck-Frankenberg
als Behörde der Landesverwaltung
Siegel gez. Dr. Kubat
Offenlegung des Haushaltsplanes
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 liegt gem. § 97 Abs. 5 HGO in der Zeit vom 11.01.2021 bis einschließlich 19.01.2021 während der Dienststunden im Bürgerbüro der Stadt Diemelstadt, Landstraße 28, Zimmer 2, 34474 Diemelstadt-Rhoden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Magistrat
Schröder, Bürgermeister