HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2021


Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung am    10. Dezember 2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

im Ergebnishaushalt         

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

13.363.587 EUR   

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

13.334.278 EUR

mit einem Saldo von

29.309 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

mit einem Überschuss von

29.309 EUR,

 

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

991.775 EUR

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.290.267 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.776.352 EUR

mit einem Saldo von

-486.085 EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

486.085 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

755.780 EUR

mit einem Saldo von

-269.695 EUR

 

 

mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

 

235.995 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 486.085 EUR festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.                                                                                                        

                                                         

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf           365 v. H.

    b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                         365 v. H.

2. Gewerbesteuer auf                                                                                             357 v. H.

 

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

Diemelstadt, den 11. Dezember 2020

                                                                                      Der Magistrat

 Siegel                                                                gez. Schröder, Bürgermeister

                                                                          

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:  

Genehmigung

Hiermit erteile ich die Genehmigung nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung

1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Kredite in Höhe von

486.085,-- €

(in Worten: Vierhundertsechsundachtzigtausendfünfundachtzig Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,

2. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung    vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von

2.000.000,-- €

(in Worten: Zweimillionen Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

 

Korbach, den 15. Dezember 2020

- 7.1 Az.: 3 m 10 c -

                                                                                         Der Landrat

                                                                     des Landkreises Waldeck-Frankenberg

                                                                        als Behörde der Landesverwaltung

  Siegel                                                                          gez. Dr. Kubat

                                                                                     

 

Offenlegung des Haushaltsplanes

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 liegt gem. § 97 Abs. 5 HGO in der Zeit vom 11.01.2021 bis einschließlich 19.01.2021 während der Dienststunden im Bürgerbüro der Stadt Diemelstadt, Landstraße 28, Zimmer 2, 34474 Diemelstadt-Rhoden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Der Magistrat

 

Schröder, Bürgermeister