Der Stadtverordnete Wolfgang Behrens (SPD) hat sein Mandat zum 31.05.2022 niedergelegt und scheidet somit unwiderruflich aus der Stadtverordnetenversammlung aus. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 197) zuletzt geändert durch Art. 8a Hess. Covid-19-Besoldungsanpassungsgesetz 2022/2023 vom 8.12.2021 (GVBl. S. 871) stelle ich hiermit das Ausscheiden des Stadtverordneten fest.
Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 (KWG) stelle ich fest, dass Herr Wolfgang Behrens seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt mit Ablauf des 31.05.2022 verliert.
Ich stelle gemäß § 34 Abs. 1 KWG weiterhin fest, das als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands „SPD“ Herr Michael Bode, Brunnenstraße 22, 34474 Diemelstadt, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann gem. § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt, einzureichen.
Diemelstadt, 03.06.2022
gez. Elmar Schröder, Bürgermeister und Gemeindewahlleiter