Ausscheiden eines Bewerbers aus dem Ortsbeirat Rhoden


Herr Jörg Schade ist aus dem Ortsbeirat Rhoden ausgeschieden. Gem. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 197) zuletzt geändert durch Art. 8a Hess. Covid-19-Besoldungsanpassungsgesetz 2022/2023 vom 8.12.2021 (GVBl. S. 871) stelle ich hiermit fest, dass der Wahlvorschlag der „Bürgerliste Rhoden“ erschöpft ist und der Sitz somit unbesetzt bleibt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt, einzureichen.

Diemelstadt, 23.12.2022

 

gez. Elmar Schröder, Bürgermeister und Gemeindewahlleiter