Bauleitplanung der Stadt Diemelstadt
Bebaaungsplan Nr. 39 "Wohngebiet am Knappe", Stadtteil Wrexen


I.  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt hat in der 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Wahlperiode 2021 bis 2026 am 10.12.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Wohngebiet am Knappe" gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Ziel der Planung:

Die Stadt Diemelstadt beabsichtigt mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes die private Initiative zur Schaffung von Wohnraum unter Wahrung kommunaler und öffentlicher Interessen zu fördern. Hierfür soll ein brachliegendes Areal, welches zuvor als Einrichtung für pflegebedürftige Menschen genutzt wurde, in eine Wohnnutzung überführt werden. Die Schaffung von neuem, zeitgemäßem Wohnraum soll unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit erfolgen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen werden, indem die wohnbauliche Stadtentwicklung gefördert wird.

Beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB

Da durch die beabsichtigte Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes die Voraussetzungen des § 13b BauGB erfüllt sind, ist die Durchführung des Verfahrens nach § 13b in Verbindung mit § 13a BauGB vorgesehen. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a BauGB abgesehen. Die Durchführung der Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2021 beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Mit der Durchführung von Verfahrensschritten wurde ein Dritter beauftragt.


II. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung kann gemäß § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.01.2022 bis einschließlich 07.02.2022 auf der Internetseite der Stadt Diemelstadt www.diemelstadt.de (Amtliche Bekanntmachungen) eingesehen und heruntergeladen werden. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich bei der Stadt Diemelstadt, Bauamt, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt oder in elektronischer Form an info@diemelstadt.de vorbringen. Zusätzlich können Anregungen bei der Stadt Diemelstadt nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: melcher@diemelstadt.de oder unter der Rufnummer: +495694 9798-31 zur Niederschrift gebracht werden.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Gemeinschaftshaus Diemelstadt-Rhoden, Landstraße 28, 34474 Diemelstadt, erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Information und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter:
melcher@diemelstadt.de
oder unter der Rufnummer: +495694 9798-31.Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr) nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Frau Melcher (Tel.: +495694 9798-31; E-Mail: melcher@diemelstadt.de) möglich. Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sogenannten Corona-Virus, ist die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen im Gemeinschaftshaus Diemelstadt-Rhoden nur unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften möglich.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Diemelstadt www.diemelstadt.de (Amtliche Bekanntmachungen) öffentlich bekannt gemacht wird.


Übersichtsplan zur Einordnung der Lage des räumlichen Geltungsbereiches, genordert, ohne Maßstab:

 

 








Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 „Wohngebiet am Knappe“ umfasst die Grundstücke der Gemarkung Wrexen, Flur 13, Flurstücke 26/5, 27/1 und 28. Der Lageplan ist integraler Bestandteil der Bekanntmachung.


Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (gestrichelte Linie), genordert, ohne Maßstab:

 

 











Diemelstadt, den 21.12.2021

Der Magistrat der Stadt Diemelstadt

gez. Elmar Schröder

Bürgermeister