Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Flächen für die Bioenergie“


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt hat in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2022 den Entwurf zu dem o.g. Bauleitplan sowie das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Planentwurf des o.g. Bauleitplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 24.11.2022 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem bisherigen Beteiligungsverfahren werden gemäß § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03. Januar 2023 bis einschließlich 03. Februar 2023 auf der Internetseite der Stadt Diemelstadt www.diemelstadt.de als PDF-Dokumente veröffentlicht und können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden

Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich bei der Stadt Diemelstadt, Bauamt, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt oder in elektronischer Form an info@diemelstadt.de vorbringen. Zusätzlich können Anregungen bei der Stadt Diemelstadt nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: melcher@diemelstadt.de oder unter der Rufnummer: +495694 9798-31 zur Niederschrift gebracht werden.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Gemeinschaftshaus Diemelstadt-Rhoden, Landstraße 28, 34474 Diemelstadt, erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 PlanSiG). Information und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: melcher@diemelstadt.de oder unter der Rufnummer: +495694 9798-31. Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr) nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Frau Melcher (Tel.: +495694 9798-31; E-Mail: melcher@diemelstadt.de) möglich. Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sogenannten Corona-Virus, ist die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen im Gemeinschaftshaus Diemelstadt-Rhoden nur unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften möglich.

Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Übersichtsplan zur Einordnung der Lage des räumlichen Geltungsbereiches des o.g. Bauleitplanes, genordet, ohne Maßstab


Der Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich des o.g. Bauleitplanes ist integraler Bestandteil der Bekanntmachung. Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (gestrichelte Linie), genordert, ohne Maßstab


Angabe der Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

In der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Flächen für Bioenergie“ erfolgte eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Die Ergebnisse der Umweltprüfung wurden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. In der Umweltprüfung wurden die prüfungsrelevanten Aspekte, wie zum Beispiel die Umweltschutzbelange: Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete gem. Europäischer Vogelschutzrichtlinie, Boden und Fläche, Altlasten, Wasser, Oberflächengewässer, Fließgewässer, Grundwasserschutz, Luft und Klima, Mensch und seine Gesundheit, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern bzw. Verwertung des anfallenden Oberflächenwassers überprüft.

Der Bebauungsplanentwurf beinhaltet konkrete Maßnahmen zur Minimierung, Verringerung oder zum Ausgleich von Beeinträchtigungen einzelner Schutzgüter. Die Umweltprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass sich nach Abprüfen der Schutzgüter keine schwerwiegenden Auswirkungen ergeben.

Weitere Arten umweltbezogener Informationen liegen in Form folgender umweltbezogener Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Einsichtnahme vor:

 

  • Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Bad Arolsen vom 15.11.2022: Einhalten von Bauverbots- und Baubeschränkungszonen, blendfreie Solaranlagen, schädliche Immissionen (Lärm und Luftverunreinigungen)
  • Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Umwelt vom 17.11.2022: bestehendes Kompensationsdefizit durch bisher nicht ausgeführte Kompensationsmaßnahmen
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.3 – Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz vom 01.11.2022: Gewässerrandstreifen des Fließgewässers „Krummbicke“
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.5 – Kommunales und industrielles Abwasser, Gewässergüte, wassergefährdende Stoffe vom 02.11.2022: Abstand zu oberirdischen Gewässern
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 34 – Bergaufsicht vom 25.10.2022: Bergwerksfeld „Twiste“ (Kupfererze)
  • Twiste Copper GmbH vom 16.11.2022: Bergwerksfeld „Twiste“ (Kupfererze), Hinweis: Vererzungen nicht verzeichneter Uraltbergbau aus der vorindustriellen Zeit, illegaler Schwarzabbau

 

Diemelstadt, den 19.12.2022

Der Magistrat der Stadt Diemelstadt

 

 

gez. Elmar Schröder

Bürgermeister