Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbepark Steinmühle“, Stadtteil Rhoden


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt hat in der 9. Sitzung der Legislaturperiode 2021 bis 2026 am 07. Juli 2022 den geänderten Entwurf zu dem o.g. Bauleitplan sowie das Verfahren zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der geänderte Planentwurf des o.g. Bauleitplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20. Juni 2022 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den bisherigen Beteiligungsverfahren werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung § 3 Abs. 2 BauGB und § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit vom 25. Juli 2022 bis einschließlich 26. August 2022 auf der Internetseite der Stadt Diemelstadt www.diemelstadt.de als PDF-Dokumente (bitte hier klicken) veröffentlicht und können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich bei der Stadt Diemelstadt, Bauamt, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt oder in elektronischer Form an info@diemelstadt.de vorbringen. Zusätzlich können Anregungen bei der Stadt Diemelstadt nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: melcher@diemelstadt.de oder unter der Rufnummer: +495694 9798-31 zur Niederschrift gebracht werden.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Gemeinschaftshaus Diemelstadt-Rhoden, Landstraße 28, 34474 Diemelstadt, erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 PlanSiG). Information und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: melcher@diemelstadt.de oder unter der Rufnummer: +495694 9798-31. Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr) nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Frau Melcher (Tel.: +495694 9798-31; E-Mail: melcher@diemelstadt.de) möglich. Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sogenannten Corona-Virus, ist die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen im Gemeinschaftshaus Diemelstadt-Rhoden nur unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften möglich.

Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

 

Übersichtsplan zur Einordnung der Lage der räumlichen Geltungsbereiche der Bauleitpläne, genordert, ohne Maßstab:


Der Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich I des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbepark Steinmühle“ ist integraler Bestandteil der Bekanntmachung. Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches I (gestrichelte Linie), genordert, ohne Maßstab


Der Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich II des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbepark Steinmühle“ (Ausgleichsmaßnahme: Entwicklung einer historischen Waldnutzungsform in Rhoden) ist integraler Bestandteil der Bekanntmachung. Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches II (gestrichelte Linie), genordert, ohne Maßstab


Der Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich III des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbepark Steinmühle“ (Ausgleichsmaßnahme: Entwicklung eines Magerrasens in Ammenhausen) ist integraler Bestandteil der Bekanntmachung. Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches III (gestrichelte Linie), genordert, ohne Maßstab



Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Umweltbezogene Informationen sind in den folgenden Unterlagen enthalten

a) Begründung und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

Boden und Fläche: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Flächennutzung, aggregierende Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff, Durchführung von bodenkundlichen Untersuchungen, Bodenschutzklausel, Ersatzflächen für die Landwirtschaft, Bestandsbewertung und Prognose zu den Schutzgütern Boden und Fläche sowie schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Wasser: Kreuzung des Fließgewässers „Rhodener Bach“, Einleitung des unbeschadeten Niederschlagswassers in das Fließgewässer, Regenwasserrückhaltung, -verwertung und -einleitung, kein Hochwasserschutzgebiet, Gewässerrandstreifen, Entwässerungskonzept, Bestandsbewertung und Prognose zum Schutzgut Wasser sowie schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Klima und Luft: Bestandsbeschreibung der klimatischen Verhältnisse, bioklimatische und lufthygienische Vorbelastung (Geruchs- und Staubemissionen der Landwirtschaft), Bedeutung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung, Luftleitbahnen, Nutzung erneuerbarer Energien, Prognose zu den Schutzgütern Klima und Luft sowie schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Biotope, Flora und Fauna sowie biologische Vielfalt: vegetationskundliche Bestandsaufnahme an Nutzungstypen, Charakterisierung der biologischen Vielfalt, Bestands- und Eingriffsbewertung, Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung nach hessischer Kompensationsverordnung (2018), Landschaftsplan, Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen, Bestandsbewertung und Prognose zu den Schutzgütern sowie schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Rhodener Hude (Ausgleichsmaßnahme), Naturdenkmal „Der Weingarten“, Ausgleichsmaßnahme in Ammenhausen (Entwicklung Magerrasen), Erhaltenswerte Stieleiche

Tiere (Artenschutzrechtliche Betrachtung): Ergebnisse des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags und vorgesehene artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen (Feldlerche)), Aussagen und Untersuchungen zu: Amphibien, Reptilien, Tagfalter und weitere Insekten, Säugetiere, Brutvögel, Baufeldräumung, Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen, Bestandsbewertung und Prognose zu dem Schutzgut Tiere sowie schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Landschaftsbild und Erholung: Beschreibung der Auswirkungen auf Landschaftsbild und Erholung sowie von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild, schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Außenbeleuchtung, Werbeanlagen

Mensch, Gesundheit des Menschen und der Bevölkerung: Bestandsbewertung und Prognose zu den Schutzgütern sowie schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen,

Anlagen-Störfallverordnung, Hinweise auf Geruchs-, Staub- und Lärmemissionen der Landwirtschaft, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

Kultur und sonstige Sachgüter: Bestandsbewertung und Prognose zu dem Schutzgut, Steinmühle als Kulturdenkmal, Sichtbeziehungen, Auswirkungen auf das Schutzgut sowie schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Zielvorgaben übergeordneter Fachplanungen und Bauleitplanungen: Vorgaben aus der Regionalplanung, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan

Schutzgebiete: keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht wie Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete oder entsprechend geschützte Strukturen wie Naturdenkmäler, gesetzlich geschützte Biotope vorhanden.

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

b) Umweltrelevante Stellungnahmen

Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der Behörden vom 24.09.2013: Untere Wasserbehörde: Leitungsverläufe, Abstand der Regenüberlaufbecken zu vorhandenen Fließgewässern, Trinkwasserschutzgebiete, Ausschluss von Schmutzeinträgen in Gewässer, Dimensionierung von Leitungen, Untere Landwirtschaftsbehörde: hochwertige Böden, Rückbau versiegelter Flächen im Bereich Quast, Untere Naturschutzbehörde: Regenwasserversickerung, Strauch- und Baumpflanzungen, Regenrückhaltemöglichkeiten, Sickermulden, Mulden-Rigolen, Durchgrünung des Gebietes, Dach- und Fassadenbegrünung, NABU: Einzelbaumpflanzungen, Eingrünungsmaßnahmen, Wasserrückhaltung, Amphibienteich, Ausgleichsmaßnahmen, Quellhorizonte, Hessen Mobil: Bauverbots- und Baubeschränkungszonen, Nachweis der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte, keine Blendwirkung (Solaranlagen), Freihalten von Sichtfeldern, Energie Waldeck-Frankenberg GmbH: Leitungsverläufe (20 kV-Leitung), Netzausbau, Erweiterung des Gasnetzes, Deutsche Telekom Technik GmbH: Netzausbau

Amt für Bodenmanagement Korbach vom 19.09.2013 und 09.10.2020: Flurbereinigungsverfahren „UF 1312 Diemelstadt Rhoden – B252

Angelsportverein Wrexen e.V. vom 15.10.2020: Behandlung des Niederschlagswassers, Berücksichtigung von Starkregenereignissen, Rückhaltung von Schadstoffen, Laubach als Laichgewässer – wichtige Funktion für den Fischbestand der Diemel, Laichzeiten der Forelle, Beeinträchtigung der Fischbruten, Durchführung einer ökologische Gewässeruntersuchung,

Deutsche Telekom Technik GmbH vom 23.09.2013 und 29.10.2020: Leitungsverläufe in Form bestehender oberirdischer Telekommunikationslinien, Netzausbauausbau

Energie Waldeck-Frankenberg GmbH vom 17.09.2020: Leitungsverläufe (20-kV-Leitung), Errichtung von Transformatorenstationen, Netzausbau, Gasdruckregelstation

Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Bad Arolsen vom 15.10.2020: Lichtsignalanlage, Bauverbots- und Baubeschränkungszonen, Beschränkung von Werbeanlagen und -pylonen, Beschränkung von Anpflanzungen und Kompensationsmaßnahmen, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Passiver Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Entfernung der Bach-Sohlabstürze, Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt, freizuhaltende Sichtfelder, Errichtung von Regenrückhaltebecken, Gewässerkreuzungen mit der Straße, Ausschluss von Blendwirkungen und Lichtimmissionen gegenüber der Verkehrsflächen, schädliche Immissionen (ausgehend von den klassifizierten Straßen)

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie vom 14.10.2013: Dachbegrünung, Versiegelung, Temperaturausgleich, bodenschutzrelevante Kompensation, Baustellenbetrieb, bodenkundliche Baubegleitung

Hessen Forst vom 16.09.2013: Hinweis auf Stadtwald, FFH Gebiet „Quast“ und „Buchenberg“ im Kontext der Kompensationsmaßnahmen

Kreisbauernverband Waldeck e.V. vom 15.10.2020: Erhalt der landwirtschaftlichen Zuwegung, Ersatzweg über bisher nicht befestigte Wege, Ausbau der Wege, Verkehrssicherheit

Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Umwelt vom 15.10.2020: Niederschlagswasser, Verwertungsgebot, Dachbegrünung, Brauchwassernutzung, breitflächige Einleitung nach Rückhaltung und Behandlung in den Rhodener Bach, Tankstelle, Berücksichtigung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Bodenschutz, Wiederverwendung des schadstofffreien Bodenmaterials, Entsorgung nicht verwertbarer Bodenaushübe, bodenkundliche Baubegleitung, Bodenmanagementkonzept, rechtlicher Rahmen zu Bodenauffüllungen, Verlust von Bodenfunktionen, Bodenschutzklausel, Umwidmungssperrklausel, Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen

Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Umwelt, ergänzendes Schreiben vom 30.10.2020: Dach- und Fassadenbegrünung, Verwendung von Photovoltaikanlagen, Verwendung großkroniger Bäume, naturnahe Gestaltung der Regenrückhaltebecken, Kleinröhrichte nach Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützte Biotope, Erhalt der landschaftsprägenden Stieleiche, Verwendung von standortheimischen Arten, Vermeidung der Zerschneidung von Biotopen, geförderte Flächen - Feuchtgrünland mit rechtlicher Bindung, Erstellung eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags: Hinweis auf Arten der Roten Liste (Vögel, Schmetterlinge), Brutverdacht von Turmfalke, Goldammer und Feldlerche, Hinweis auf Fledermäuse in der Steinmühle, Hinweis auf Amphibien und Reptilien am Fließgewässer, landwirtschaftliche Flächen als Nahrungshabitat Rotmilan, Wildkatzenbeobachtung an der Steinmühle, Auswirkung der Planungen auf die Arten, sach- und fachgerechte Verwendung/Verwertung von Böden, Planung von Ersatz- und Ökokontomaßnahmen, Neuanlage eines bewachsenen Feldweges (festgesetzte Kompensationsmaßnahme im Flurbereinigungsverfahren)

Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Landwirtschaft vom 10.09.2020: Erhalt der landwirtschaftlichen Zuwegung, Ersatzweg über bisher nicht befestigte Wege

Netz-Dienste Rhein Main vom 11.09.2013: Leitungsverläufe

Regierungspräsidium Kassel, Dezernate: 21.2 - Regionalplanung vom 18.09.2013 und 15.10.2020: Ausschluss des großflächigen Einzelhandels, Hinweis auf die Darstellung von Stellplätzen, Rohrfernleitung (Planung), Nutzung solarer Strahlungsenergien (Dachflächen und Parkplätze), mögliche Immissionen (Lärm, Licht, Abgase)

Regierungspräsidium Kassel, Dezernate: 27.1 – Naturschutz und Landschaftspflege vom 15.10.2020: Verwendung von Signaturen nach Planzeichenverordnung, Planung von Regenrückhaltebecken, Vorkommen von Goldammer, Feldlerche, Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Bestandssicherung der alten Eiche - Lebensraum für Insekten und Käfer, Vermeidungsgrundsatz, Erstellung eines Bodenmanagementkonzeptes, Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Verwendung/Verwertung der Böden, Hinweis auf Antrag auf Ausnahme zur Beanspruchung von gesetzlich geschützten Biotopen, Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich – Verrechnung des Kostensatzes nach § 6 KV (2005/2018), verbindliche Zuordnung von Ökokontomaßnahmen, 3-jährige Überwachung von Pflanzmaßnahmen

Regierungspräsidium Kassel, Dezernat: 31.1 Altlasten, Bodenschutz vom, 13.09.2013 und 21.09.2020: keine Altlasten, Ergänzung von Kompensationsmaßnahmen

Regierungspräsidium Kassel, Dezernat: 31.3 Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz vom 17.09.2013 und 14.10.2020: Fließgewässer Rhodener Bach, Anlage eines Nebengerinnes, Rückbau von Wanderhindernissen im Fließgewässer, Hinweis auf gesetzliche Vorgaben zur Querung des Fließgewässers

Regierungspräsidium Kassel, Dezernat: 32 Abfallwirtschaft vom 15.10.2020: Erstellung eines Bodenmanagementkonzeptes, Hinweis auf gesetzliche Vorgaben

Regierungspräsidium Kassel, Dezernat: 33.1 Immissionsschutz vom 12.10.2020: Einschränkung des Industriegebietes, Abstandserlass des Landes Nordrhein-Westfalen, Einhaltung der Abstände von Betriebsbereichen nach der Störfallverordnung, schutzbedürftige Gebiete nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz, Schutzbedürftigkeit der Autobahn, des Rasthofes und der Wohnbebauung

Regierungspräsidium Kassel, Dezernate: 34 Bergbau vom 13.09.2013: Hinweis auf Bergwerksfeld der Bergwerkseigentümerin Fa. Sachtleben Bergbau GmbH & Co. (Kupfererz)

Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 24.09.2013: Nabu-Ortsgruppe, keine Konkretisierungen

Private Stellungnahmen 1 vom 14.10.2020: Erhalt der landwirtschaftlichen Zuwegung, Ersatzweg über bisher nicht befestigte Wege, Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Sicherung der Querung der klassifizierten Straßen, Lichtsignalanlage, Erhaltenswerte Eiche, Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers, Hochwasserschutz, Baumkataster, Rettungswege und -zufahrten, Erstellung des Fuß- und Radweges Steinmühle-Huxmühle, Beschränkung der Nutzung der Flächen durch Beschilderung, erdrückende Wirkung durch Gebäudehöhen aus Richtung Rhoden, Landschaftsverschandelung durch Werbepylone, verbindliche Festsetzung von Fassadenbegrünungen, Gabionen-Wand, Höhenversprünge, Regenrückhaltung und Regenwasserbehandlungsanlage/Reinigungswirkung: Laichgewässer Laubach – Beeinträchtigung der Bachforellen (Standorttreue), Nebengerinne im Bereich der Erzwäsche für heimische Kupfererze, Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke

Private Stellungnahme 2 bis 12 vom 07.10.2020: Erhalt der landwirtschaftlichen Zuwegung, Ersatzweg über bisher nicht befestigte Wege, Ausbau der Wege, Verkehrssicherheit

Private Stellungnahme 13 vom 13.10.2020: Erhalt der landwirtschaftlichen Zuwegung, Ersatzweg über bisher nicht befestigte Wege, Ausbau der Wege, Ausbau des Verbindungsweges zwischen Hux- und Steinmühle, Hinweis auf Maßnahmen im Flurbereinigungsverfahren

Private Stellungnahme 14 und 15 vom 16.10.2020: Bedenken bei Niederschlagsereignissen – durch das Niederschlagswasser der versiegelten Flächen wird ein Anstieg des Pegels über den Uferrand hinaus erwartet (Hochwasser), Gefährdung des privaten Grundstücks, Rückhaltung und gedrosselte Einleitung in die Fließgewässer Rhodener Bach und Laubach, Schutzmaßnahmen, Vermeidung der Einleitung von Schadstoffen

Private Stellungnahme 16 bis 35 vom 09.10.2020: Erhalt der landwirtschaftlichen Zuwegung, Ersatzweg über bisher nicht befestigte Wege, Ausbau der Wege, Verlegung von Leitungsverläufen, Verkehrssicherheit (Ausbau Anschluss an L3081)

Stadt Marsberg vom 28.10.2013: Abweichung von den Vorgaben des Regionalplans Nordhessen 2009, Flächeninanspruchnahme (10 Hektar), Inanspruchnahme von Baulücken und Leerständen

Westnetz GmbH vom 19.09.2013: Gas-Hochdruckanlagen, Ausgleichsmaßnahmen

c) Weitere umweltrelevante Informationen:

Baugrund und Gründungsgutachten mit Datum vom Mai 2022: Geologie und Bodenaufschlüsse, Bautechnische Beschreibung, Baugrund und Grundwasserverhältnisse, Bodenmechanische und -chemische Laboruntersuchungen bzw. -versuche, Mechanische Eigenschaften der Böden, Bautechnische Empfehlungen, Bodenklassen und Homogenbereiche

Artenschutzbeitrag (ASB) zum Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbepark Steinmühle“ mit Datum vom Juni 2022: Zugriffsverbote, Projektbeschreibung und Wirkfaktoren, Ergebnisse der Erfassung faunistischer Artengruppen und Auswahl prüfungsrelevanter Arten (Vorprüfung), Konfliktanalyse und Überprüfung der Verbotstatbestände: Feldlerche, Goldammer, Wacholderdrossel, Rebhuhn, Rotmilan und Mäusebussard, Tagfalter, Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Skabiosen-Scheckenfalter, Quendel-Ameisenbläuling, Schwarzer Apollofalter, Betroffenheit allgemein häufiger Vogelarten, Maßnahmenplanung, Vermeidungsmaßnahmen (ASB-V) und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (ABS-CEF), Feldlerchenfenster, Baufeldräumung außerhalb der Brut- und Setzzeiten, Ergänzungen zum Rotmilan

Abschlussbericht zu den bauvorgreifenden Untersuchungen im Baufeld des geplanten Gewerbeparks „Steinmühle (Flur „Am Storchsnest“) MR-EV 2020/012 mit Datum vom 15.03.2020: Geomorphologie, Bodenverhältnisse, Siedlung Alt-Rhoden, archäologische Funde (Scherben, Reste von Wüstungen / Siedlungs- und Abfallgruben, Pfosten, Knochen)

Abschlussbericht zu den bauvorgreifenden Untersuchungen im Baufeld des geplanten Gewerbeparks „Steinmühle (Flur „Am Storchsnest“) MR-EV 2019/120 mit Datum vom 18.03.2020: Geomorphologie, Bodenverhältnisse, Siedlung Alt-Rhoden, archäologische Funde (Scherben, Reste von Wüstungen / Siedlungs- und Abfallgruben, Pfosten, Knochen)

Bestandskartierung, Nutzungstypen nach hessischer Kompensationsverordnung 2018: Feldgehölze, Arten- und strukturreiche Gräben, Frischwiesen mäßiger Nutzungsintensität, Ackerbrache, Acker, Bewachsene unbefestigte sowie vollversiegelte Wege

B-Plan Gewerbepark Steinmühle, Verkehrserzeugung und Leistungsfähigkeit mit Datum vom 15.06.2018: Verkehrserhebung, Verkehrserzeugung, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

 

Diemelstadt, den 15.07.2022

Der Magistrat der Stadt Diemelstadt

 

gez. Elmar Schröder

Bürgermeister