Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Verfahren zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „GI Wrexen“


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt hat in der 9. Sitzung der Legislaturperiode 2021 bis 2026 am 08. September 2022 den geänderten Entwurf zu dem o.g. Bauleitplan sowie das Verfahren zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die geänderten Planentwürfe der o.g. Bauleitpläne mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20. Juni 2022 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den bisherigen Beteiligungsverfahren werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung § 3 Abs. 2 BauGB und § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit vom 24. Oktober 2022 bis einschließlich 25. November 2022 auf der Internetseite der Stadt Diemelstadt www.diemelstadt.de als PDF-Dokumente veröffentlicht und können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich bei der Stadt Diemelstadt, Bauamt, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt oder in elektronischer Form an info@diemelstadt.de vorbringen. Zusätzlich können Anregungen bei der Stadt Diemelstadt nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: melcher@diemelstadt.de oder unter der Rufnummer: +495694 9798-31 zur Niederschrift gebracht werden.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Gemeinschaftshaus Diemelstadt-Rhoden, Landstraße 28, 34474 Diemelstadt, erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 PlanSiG). Information und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: melcher@diemelstadt.de oder unter der Rufnummer: +495694 9798-31. Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr) nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Frau Melcher (Tel.: +495694 9798-31; E-Mail: melcher@diemelstadt.de) möglich. Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sogenannten Corona-Virus, ist die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen im Gemeinschaftshaus Diemelstadt-Rhoden nur unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften möglich.


Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Übersichtsplan zur Einordnung der Lage der räumlichen Geltungsbereiche, genordert, ohne Maßstab:


Der räumliche Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Wrexen umfasst die Grundstücke der Gemarkung Wrexen, Flur 18, Flurstück 4, 5, 6/1, 7, 8, 11 und 21/2, sowie Flur 17, Flurstücke 2/2 2/3, 2/6, 2/8, 2/9, 2/12, 2/13, 2/14, 2/15, 2/16, 2/17, 2/18, 3, 4/1, 4/2, 7 und 8 (tlw.) sowie Flur 5, Flurstücke 34/6 (tlw.), 34/7, 35 und 36/7 (tlw.). Der Lageplan ist Bestandteil der Bekanntmachung. Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (gestrichelte Linie), genordert, ohne Maßstab


Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "GI Wrexen" im Stadtteil Wrexen umfasst die Grundstücke der Gemarkung Wrexen, Flur 18 Flurstück 4, 5, 6/1, 7, 8, 11, 12 (tlw.), 13, 15 (tlw.), 16, 17/2, 19/1 (tlw.), 21/1 (tlw.) 21/2, sowie Flur 17, Flurstücke 2/2 2/3, 2/6, 2/8, 2/9, 2/12, 2/13, 2/14, 2/15, 2/16, 2/17, 2/18, 3, 4/1, 4/2, 7, 8 (tlw.), 9 (tlw.) 10, 11, 12, 13, 14/1, 18 (tlw.), 19 (tlw.) und Flur 5, Flurstücke 34/6 (tlw.), 34/7, 35, 36/7 (tlw.) und 48 (tlw.). Der Lageplan ist Bestandteil der Bekanntmachung. Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (gestrichelte Linie), genordert, ohne Maßstab


Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Umweltbezogene Informationen sind in den folgenden Unterlagen enthalten

a) Begründung und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

Boden und Fläche: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Flächennutzung, aggregierende Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff, Durchführung von bodenkundlichen Untersuchungen, Bodenschutzklausel, Bestandsbewertung und Prognose zu den Schutzgütern Boden und Fläche sowie schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Wasser: Kreuzung des Fließgewässers „Orpe“, Einleitung des unbeschadeten Niederschlagswassers in das Fließgewässer, Regenwasserrückhaltung, -verwertung und -einleitung, Hochwasserschutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Entwässerungskonzept, Bestandsbewertung und Prognose zum Schutzgut Wasser sowie schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Klima und Luft: Bestandsbeschreibung der klimatischen Verhältnisse, bioklimatische und lufthygienische Vorbelastung (Geruchs- und Staubemissionen der Industrie und Landwirtschaft), Bedeutung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung, Luftleitbahnen, Nutzung erneuerbarer Energien, Prognose zu den Schutzgütern Klima und Luft sowie schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Biotope, Flora und Fauna sowie biologische Vielfalt: vegetationskundliche Bestandsaufnahme an Nutzungstypen, Charakterisierung der biologischen Vielfalt, Bestands- und Eingriffsbewertung, Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung nach hessischer Kompensationsverordnung (2018), Landschaftsplan, Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen, Bestandsbewertung und Prognose zu den Schutzgütern sowie schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Tiere (Artenschutzrechtliche Betrachtung): Aussagen zu: Amphibien, Reptilien, Tagfalter und weitere Insekten, Säugetiere, Brutvögel, Baufeldräumung, Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen, Bestandsbewertung und Prognose zu dem Schutzgut Tiere sowie schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Landschaftsbild und Erholung: Beschreibung der Auswirkungen auf Landschaftsbild und Erholung sowie von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild, Außenbeleuchtung, Werbeanlagen, schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Mensch, Gesundheit des Menschen und der Bevölkerung: Bestandsbewertung und Prognose zu den Schutzgütern sowie schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen,

Hinweise auf Geruchs-, Staub- und Lärmemissionen der Industrie und Landwirtschaft, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

Kultur und sonstige Sachgüter: Bestandsbewertung und Prognose zu dem Schutzgut, Auswirkungen auf das Schutzgut sowie schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Zielvorgaben übergeordneter Fachplanungen und Bauleitplanungen: Vorgaben aus der Regionalplanung, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan

Schutzgebiete: keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht wie Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete oder entsprechend geschützte Strukturen wie Naturdenkmäler, gesetzlich geschützte Biotope vorhanden.

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

b) Umweltrelevante Stellungnahmen

Avacon Netz GmbH, Region West vom 22.02.2021: Leitungsverläufe, Leitungsschutzbereiche

Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI Münster vom 25.02.2021: Leitungsverläufe

Die Autobahn GmbH – Niederlassung Nordwest vom 07.02.2022: Bauverbots- und Baubeschränkungszonen, Ausschluss von Blendwirkungen und Lichtimmissionen gegenüber der Verkehrsflächen, Leistungsfähigkeit der Anschlussstelle, Beschränkung von Werbeanlagen, Verkehrsgutachten

Energie Waldeck-Frankenberg GmbH vom 03.01.2022: Leitungsverläufe (20-kV-Leitung), Gewährleistung von Betrieb und Bestand der Versorgungskabel

Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Bad Arolsen vom 19.04.2021 und 08.02.2022: Bauverbots- und Baubeschränkungszonen, Beschränkung von Werbeanlagen und -pylonen, Beschränkung von Anpflanzungen und Kompensationsmaßnahmen, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Passiver Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Linksabbiegerspur, Parkflächen, Bereiche, Beschilderung, freizuhaltende Sichtfelder, Ausschluss von Blendwirkungen und Lichtimmissionen gegenüber der Verkehrsflächen, schädliche Immissionen (ausgehend von den klassifizierten Straßen), Radweg,

Hessen Forst, Forstamt Frankenberg-Vöhl vom 10.01.2022: Überplanung von Waldflächen, Abstand zum Wald

Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Umwelt vom 17.03.2021 und 28.01.2022: Kompensationsflächen, Kompensationsbedarf, Altkompensation, Verbesserung des Biotopverbundes, Biotopverbundstrukturen, Monitoring, Grundflächenzahl, Erhaltung von Grünfläche, Nutzungsgrenzen, Hinweis auf Traditionsnistplatz der Mehlschwalbe, Hinweis auf potentielle Reliktpopulation der Groppe in dem Fließgewässer Orpe, Vermeidung von Beeinträchtigungen streng geschützter Arten der Fließgewässer und Vogelarten, Hochwasserschutzgebiet, Pflegemaßnahmen zum Ausgleich

Regierungspräsidium Kassel, Dezernat: 21.2 Regionalplanung vom 15.03.2021: Überschwemmungsgebiet, überbaubare Fläche, räumlicher Geltungsbereich

Regierungspräsidium Kassel, Dezernat: 31.1 Altlasten, Bodenschutz vom 17.01.2022: keine Altlasten, Ergänzung von Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen

Regierungspräsidium Kassel, Dezernat: 31.3 Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz vom 01.03.2021 und 18.01.2022: Hinweis auf gesetzliche Vorgaben bei Anlagen über oberirdischen Gewässern, Überschwemmungsgebiet, Hochwasserschutz, Überbrückung der “Orpe“, Gewässerrandstreifen

Regierungspräsidium Kassel, Dezernate: 34 Bergbau vom 22.02.2021 und 11.01.2022: Hinweis auf Bergwerksfeld der Bergwerkseigentümerin Twiste Copper GmbH (Kupfererz)

c) Weitere umweltrelevante Informationen:

Verkehrskonzept Smurfit Kappa Wrexen Paper & Board vom 04.05.2022: Verkehrsströme

Linksabbiegespur an der Landstraße 3438 mit Datum von Mai 2022: Lagepläne

 

Diemelstadt, den 11.10.2022

Der Magistrat der Stadt Diemelstadt

 

gez. Elmar Schröder

Bürgermeister