Bekanntmachung des Ausscheidens eines Stadtverordneten und des Nachrückens eines Bewerbers in die Stadtverordnetenversammlung


Der Stadtverordnete Pascal Mösta (SPD) hat sein Mandat durch Erklärung vom 08.03.2023 niedergelegt und scheidet somit unwiderruflich aus der Stadtverordnetenversammlung aus. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 197) zuletzt geändert durch Art. 8a Hess. Covid-19-Besoldungsanpassungsgesetz 2022/2023 vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871) stelle ich hiermit das Ausscheiden des Stadtverordneten fest.

Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 (KWG) stelle ich fest, dass Herr Pascal Mösta seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt mit Ablauf des 31.03.2023 verliert.

Ich stelle gemäß § 34 Abs. 1 KWG weiterhin fest, das als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands „SPD“ Herr Thomas Oeckei, Triftstraße 20, 34474 Diemelstadt, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt nachrückt.

Gegen diese Feststellungen kann gem. § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt, einzureichen.

 

Diemelstadt, 31.03.2023

gez. Elmar Schröder, Bürgermeister und Wahlleiter der Stadt Diemelstadt