Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste


Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Diemelstadt für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Korbach und den Strafkammern des Landgerichts Kassel.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 11.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Kassel und das Amtsgericht Korbach gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von Dienstag, den 30.05.2023 bis einschließlich Montag, den 05.06.2023 im Rathaus, Zimmer 2 (Ordnungsamt), Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

Diemelstadt, den 26.05.2023

Der Magistrat der Stadt Diemelstadt

 

Elmar Schröder, Bürgermeister