1. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Aufgrund des § 113 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt am 26.08.2026 zu dem Jahresabschluss 2022 folgenden Beschluss gefasst:
a) Der dem Schlussbericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Stadt Diemelstadt als Anlagen beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird beschlossen.
b) Der Schlussbericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom 18.06.2026 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Stadt Diemelstadt wird zur Kenntnis genommen.
c) Dem Magistrat wird nach § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.
2. Abschlussergebnis
Haushaltsrechnung 2022
Ordentliches Ergebnis 841.140,06 EUR
Außerordentliches Ergebnis 35.416,79 EUR
Jahresergebnis (Überschuss) 876.556,85 EUR
Bestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres 2.047.436,82 EUR
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln -1. 233.879,36 EUR
Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 813.557,46 EUR
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva zum 31.12.2022 58.726.030,83 EUR
3. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt
in der Zeit vom 07. September 2026 bis 15. September 2026
im Rathaus der Stadt Diemelstadt, Lange Str. 6, Fachdienst 1.3, Zimmer 1, 34474 Diemelstadt-Rhoden, während der Dienststunden öffentlich aus.
Im Anschluss an die Bekanntmachung wird gemäß § 114 Abs. 2 HGO der Jahresabschluss für ein Jahr im Internet auf www.diemelstadt.de veröffentlicht.
Diemelstadt, den 04. September 2026 Der Magistrat der Stadt Diemelstadt
gez. Fritz, Bürgermeister
3. September 2026