Einziehung der Wegeparzellen in der Gemarkung Diemelstadt-Rhoden Flur 21 Flurstück 74/2 Lage „Lemfricherweg“, Flurstück 68 „Steinmühle 1“ und Flurstück 74/6 „In der Landwehr“


Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2024 beabsichtigt die Stadt Diemelstadt, die Wegeparzellen in der Gemarkung Diemelstadt-Rhoden Flur 21 Flurstück 74/2 Lage „Lemfricherweg“, Flurstück 68 „Steinmühle 1“ und Flurstück 74/6 „In der Landwehr“ einzuziehen.

Die genauen Planunterlagen können bei der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, Zimmer 7, 34474 Diemelstadt, während der Dienststunden eingesehen werden.

Die Einziehung soll zum 16.08.2024 wirksam werden.

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung sind bis zum 10.08.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Diemelstadt zu erheben.

 

Diemelstadt, den 10.05.2024

Der Magistrat der Stadt Diemelstadt

 

gez. Andreas Fritz                                 (Siegel)

       Bürgermeister