- Bürgerservice
- Leben
- Bauen und Wohnen
- Bildung und Jugend
- Vereine und Verbände
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Stadtteile
- Gesundheitseinrichtungen
- Mobile Veranstaltungsarena
- Bürgerbus - Bürger fahren Bürger
- Wirtschaft
- Freizeit
HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis |
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 16.853.804 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 16.798.971 EUR |
mit einem Saldo von | 54.833 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis |
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
mit einem Saldo von | 0 EUR |
|
|
mit einem Überschuss von | 54.833 EUR, |
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.228.917 EUR |
|
|
und dem Gesamtbetrag der |
|
|
|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.179.500 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.933.752 EUR |
mit einem Saldo von | -7.754.252 EUR |
|
|
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 758.230 EUR |
mit einem Saldo von | -758.230 EUR |
|
|
mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von |
-7.283.565 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Angabe der Steuersätze im Rahmen der Haushaltssatzung erfolgt mit nachrichtlicher Bedeutung.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind mit Hebesatzsatzung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024) für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 229 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 192 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 395 v. H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 13. Dezember 2024 beschlossene Stellenplan.
Diemelstadt, den 13. Dezember 2024
Der Magistrat
Siegel gez. Fritz, Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Hiermit erteile ich die Genehmigung nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung
zur Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Diemelstadt
vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000 €
(in Worten: Zweimillionen Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
Korbach, den 17. Dezember 2024
- 7.1 Az.: 3 m 10 c -
Der Landrat
des Landkreises Waldeck-Frankenberg
als Behörde der Landesverwaltung
Siegel gez. Jürgen van der Horst
Offenlegung des Haushaltsplanes
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt gem. § 97 Abs. 5 HGO in der Zeit vom 06.01.2025 bis einschließlich 14.01.2025 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, Zimmer Fachdienst 1.3, Zimmer 1, 34474 Diemelstadt-Rhoden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Magistrat
gez. Fritz, Bürgermeister