HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Diemelstadt für das Haushaltsjahr 2025


Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt             

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

16.853.804 EUR   

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

16.798.971 EUR

mit einem Saldo von

54.833 EUR

           

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

mit einem Überschuss von

54.833 EUR,

 

im Finanzhaushalt

           

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

1.228.917 EUR

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.179.500 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

9.933.752 EUR

mit einem Saldo von

-7.754.252 EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

758.230 EUR

mit einem Saldo von

-758.230 EUR

 

 

mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

 

-7.283.565 EUR

festgesetzt.


§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

                                                                  

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.                                                                                                     

                                                          

§ 5

Die Angabe der Steuersätze im Rahmen der Haushaltssatzung erfolgt mit nachrichtlicher Bedeutung.

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind mit Hebesatzsatzung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024) für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf           229 v. H.

    b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                       192 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf                                                                                           395 v. H.

 

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 13. Dezember 2024 beschlossene Stellenplan.

 

 

Diemelstadt, den 13. Dezember 2024

                                                                                      Der Magistrat

 

 Siegel                                                                gez. Fritz, Bürgermeister

 

           

 

 

                                                                          

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:  

 Genehmigung

 

Hiermit erteile ich die Genehmigung nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung

 

            zur Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Diemelstadt   

             vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von

                                                 

2.000.000 €

(in Worten: Zweimillionen Euro)

 

gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

 

         

Korbach, den 17. Dezember 2024

- 7.1 Az.: 3 m 10 c -

                                                                                         Der Landrat

                                                                     des Landkreises Waldeck-Frankenberg

                                                                        als Behörde der Landesverwaltung

  Siegel                                                                   gez. Jürgen van der Horst

                                                                                     

 

Offenlegung des Haushaltsplanes

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt gem. § 97 Abs. 5 HGO in der Zeit vom 06.01.2025 bis einschließlich 14.01.2025 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, Zimmer Fachdienst 1.3, Zimmer 1, 34474 Diemelstadt-Rhoden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Der Magistrat

 

gez. Fritz, Bürgermeister