HAUSHALTSSATZUNG  des  ABWASSERVERBANDES "OBERE ORPE" für das  HAUSHALTSJAHR    2 0 2 3


Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit und anderer Rechtsvorschriften vom 11.12.2019 (GVBl. S. 416), i. V. m. §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Verbandsversammlung am 14.06.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

  §  1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt  

                                       

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

103.197 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

103.197 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

         

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

ausgeglichen,

 

 

im Finanzhaushalt

         

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

                  

7.516 EUR

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

 

7.516 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Verbandsmitglieder haben jährlich festzusetzende Umlagen zu leisten, soweit

die sonstigen Erträge zur Bestreitung der Verbandsaufwendungen nicht aus-

reichen. Bemessungsgrundlage sind die angeschlossenen Einwohner (Haupt- und Nebenwohnung) nach dem Stand vom 30.06. des Vorjahres.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Ein Stellenplan ist nicht erforderlich.

 

 

Diemelstadt, den 15.06.2023                               Der Verbandsvorstand   

 

                                                                              gez. Schröder, Verbandsvorsteher

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Offenlegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschließlich 04.07.2023 während der Dienststunden im Bürgerbüro der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, Zimmer 1, 34474 Diemelstadt-Rhoden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

                                                                                     Der Verbandsvorstand  

        

                                                                              gez. Schröder, Verbandsvorsteher