HAUSHALTSSATZUNG des ABWASSERVERBANDES "OBERE ORPE" für das HAUSHALTSJAHR 2 0 2 6


Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 83, 88), i. V. m. §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Verbandsversammlung am 29.06.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§  1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

 

im Ergebnishaushalt  

                                       

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

104.131 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

104.131 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

         

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

ausgeglichen,

 

 

im Finanzhaushalt

         

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

                  

987 EUR

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.300 EUR

mit einem Saldo von

-2.300 EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

 

-1.313 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

                                                                                                                    

 

§ 5

 

Die Verbandsmitglieder haben jährlich festzusetzende Umlagen zu leisten, soweit

die sonstigen Erträge zur Bestreitung der Verbandsaufwendungen nicht aus-

reichen. Bemessungsgrundlage sind die angeschlossenen Einwohner (Hauptwohnung) nach dem Stand vom 30.06. des Vorjahres.

 

§ 6

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

 

§ 7

 

Ein Stellenplan ist nicht erforderlich.

 

 

Diemelstadt, den 30.06.2026                               Der Verbandsvorstand   

 

                                                                              gez. Fritz, Verbandsvorsteher

 

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Offenlegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird bis zum Ende seiner Gültigkeit auf www.diemelstadt.de veröffentlicht.

 

                                                                                     Der Verbandsvorstand  

        

                                                                              gez. Fritz, Verbandsvorsteher