Ausscheiden eines Bewerbers aus dem Ortsbeirat Rhoden


Herr Jochen Galonska hat mit Schreiben vom 28. März 2021 auf sein Mandat im Ortsbeirat Rhoden verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Art. 1 und Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des KWG und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), stelle ich hiermit fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der „Bürgerliste Rhoden“,

            Herr Florian Angern, An der Tonkuhle 2, 34474 Diemelstadt,

in den Ortsbeirat Rhoden nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt, einzureichen.

Diemelstadt, 23. April 2021

gez. Elmar Schröder, Bürgermeister und Gemeindewahlleiter