Bekanntmachung des Ausscheidens von Stadtverordneten und des Nachrückens von Bewerbern in die Stadtverordnetenversammlung


Der Stadtverordnete Markus Budde, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), hat auf sein Mandat zur Stadtverordnetenversammlung mit Schreiben vom 27. März 2021 verzichtet. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Art. 1 und Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des KWG und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), stelle ich hiermit das Ausscheiden des Stadtverordneten fest.

Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG stelle ich fest, dass Herr Markus Budde seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt verliert.

Ich stelle gemäß § 34 Abs. 1 KWG weiterhin fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD), Herr Wolfgang Behrens, Rosenstraße 16, 34474 Diemelstadt, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt nachrückt.

Die Stadtverordneten Siegfried Patzer (CDU), Annegret Mitschulat (SPD), Dieter Oderwald (SPD), Bernd Lotze (FWG) und Malte Gerke (FWG) wurden am 22. April 2021 in den Magistrat der Stadt Diemelstadt gewählt und scheiden somit gemäß § 65 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Hess. Ausländer-Teilhabegesetzes Kommunalpolitik vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), aus der Stadtverordnetenversammlung aus. Gemäß § 34 KWG stelle ich hiermit das Ausscheiden der in den Magistrat gewählten Stadtverordneten fest.

Durch das Ausscheiden rücken die nächsten noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen in die Stadtverordnetenversammlung nach. Ich stelle hiermit die nachrückenden Vertreter in die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 34 KWG wie folgt fest:

Vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union (CDU) rückt Frau Gitta Weber, geb. Kleinhans, Landstraße 14, 34474 Diemelstadt, vom Wahlvorschlag der (SPD) rücken Frau Judith Budde, Triftstraße 18, 34474 Diemelstadt, und Frau Carolin Spasovic, Über den Lärchen 23, 34474 Diemelstadt, und vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft (FWG) rücken Herr Uwe Bodenhausen, Hesperinghäuser Straße 11, 34474 Diemelstadt, und Herr Markus Melcher, Helmighäuser Straße 22, 34474 Diemelstadt, in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt, einzureichen.

 

Diemelstadt, 23. April 2021

gez. Elmar Schröder, Bürgermeister und Gemeindewahlleiter