- Bürgerservice
- Leben
- Bauen und Wohnen
- Bildung und Jugend
- Vereine und Verbände
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Stadtteile
- Gesundheitseinrichtungen
- Mobile Veranstaltungsarena
- Bürgerbus - Bürger fahren Bürger
- Wirtschaft
- Freizeit
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Diemelstadt
Bauleitplanung der Stadt Diemelstadt
I. Bekanntmachung des Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt hat in ihrer Sitzung am 13. November 2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 43 „Diemeltal“, Stadtteil Wrexen, in der Gemarkung Wrexen gemäß § 2 Absatz 1 BauGB aufzustellen und zugleich den Flächennutzungsplan der Stadt Diemelstadt für denselben Bereich im Parallelverfahren nach § 8 Absatz 3 BauGB zu ändern (17. Änderung des Flächennutzungsplans). Die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans werden hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel der Planung:
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Wrexen, zwischen der vorhandenen Wohnbebauung entlang der Ramser Straße und der freien Landschaft an den Fließgewässern Diemel und Orpe. Der Bereich ist seit Jahrzehnten gemischt geprägt; Wohnnutzungen, landwirtschaftliche Bezüge und ein ortsansässiger Gewerbebetrieb liegen hier dicht beieinander. Für den Bereich gilt bislang der Bebauungsplan Nr. 2 von Wrexen aus dem Jahr 1964, dessen Festsetzungen die tatsächliche Entwicklung nicht mehr abbilden.
Mit der Planung verfolgt die Stadt Diemelstadt das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Mehrzweckhalle und weiterer Einrichtungen der örtlichen Daseinsvorsorge – darunter die Freiwillige Feuerwehr – zu schaffen und damit die soziale Infrastruktur sowie das gesellschaftliche Leben im Stadtgebiet zu stärken. Zugleich soll das Verhältnis von Wohnen und Gewerbe planungsrechtlich neu geordnet, der bestehende Gewerbestandort räumlich gesichert und angemessen erweitert sowie die Erschließung an die tatsächlichen und künftig sinnvollen Verhältnisse angepasst werden. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Absatz 3 BauGB an die vorgesehene Nutzungsverteilung angepasst.
Regelverfahren mit Umweltprüfung
Der Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans werden im zweistufigen Regelverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB durchgeführt. Es wird eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt; den Bauleitplänen ist gemäß § 2a BauGB eine Begründung mit Umweltbericht beizufügen. Der Umweltbericht, in dem die Ergebnisse der Umweltprüfung beschrieben und bewertet werden, wird im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB vorgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel nach § 4 Absatz 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten wurde gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Bioline, Orketalstraße 9, 35104 Lichtenfels, beauftragt.
II. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Die Vorentwürfe der Bauleitpläne, bestehend aus den Planzeichnungen und der Begründung, können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 27.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026 auf der Internetseite der Stadt Diemelstadt unter
www.diemelstadt.de/buergerservice/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen
eingesehen und heruntergeladen werden.
Während dieses Zeitraums kann sich jede Person über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich voneinander unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist in elektronischer Form an info@diemelstadt.de vorgebracht werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei dem Magistrat der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt, vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache mit Frau Melcher unter +49 5694 9798-31 / melcher@diemelstadt.de zur Niederschrift gebracht werden.
Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Rathaus der Stadt Diemelstadt, Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt, Zimmer 8, zu den allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) erfolgt als eine die Veröffentlichung im Internet ergänzende, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit.
Hinweise:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die o. g. Planunterlagen können zudem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden. Nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind Teil der Öffentlichkeit; ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich innerhalb des vorgenannten Zeitraums im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs zu der Planung zu äußern. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und ausdrücklich eingeladen, sich mit ihren Ideen und Hinweisen einzubringen. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Übersichtsplan zur Lage des räumlichen Geltungsbereiches mit Anstoßfunktion, genordet, ohne Maßstab (eigene Darstellung auf der Basis von GeoBasis-DE / BKG):

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 32.375 m². Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Wrexen (Stadt Diemelstadt) und umfasst Flächen in den Fluren 5 und 6. Dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Diemelstadt lag zunächst ein deutlich kleinerer Geltungsbereich zugrunde. Da bei der Erarbeitung der Unterlagen städtebauliche Fehlentwicklungen festgestellt wurden, wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ein deutlich größerer Geltungsbereich geprüft, um den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festlegen zu können. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Geltungsbereich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Räumlicher Geltungsbereich (schwarz gestichelte Linie), genordet, ohne Maßstab

Diemelstadt, den 22.07.2026
Der Magistrat der Stadt Diemelstadt
gez. Anne Mitschulat

